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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VALORA PRO BAU — Alexandros Geromichalos
Am Sommerfeld 1, 85646 Anzing (Ziegelstadel)
Telefon: +49 157 34352292
E-Mail: [email protected]

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen VALORA PRO BAU, Inhaber Alexandros Geromichalos (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere Sanierungsarbeiten, Malerarbeiten und Sanitärinstallationen.

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht.

2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar (mehr als 15 %), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Sanierungsarbeiten (Innen- und Außenbereich)
  • Malerarbeiten und Lackierarbeiten
  • Sanitärinstallationen und -reparaturen

3. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preis- und Terminanpassungen führen.

§ 4 Termine und Fristen

1. Vereinbarte Ausführungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände, Materiallieferengpässe oder Witterungsbedingungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt vereinbart werden.
  • Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zur Baustelle sicher und sorgt für die erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom) auf seine Kosten.

2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, gehen diese zu seinen Lasten.

§ 7 Abnahme

1. Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen.

2. Die Abnahme erfolgt nach förmlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der genannten Frist ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung

1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:

  • Bei Bauwerken: 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
  • Bei sonstigen Werkleistungen: 2 Jahre ab Abnahme

3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens bei der Abnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4. Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte zu.

§ 9 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer eingebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 11 Datenschutz

1. Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§ 12 Streitbeilegung

1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

2. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort der Baustelle, sofern nicht anders vereinbart.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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